29.07.2010

Meldepflicht für Nutzfeuer


Das wilde verbrennen von Baumschnitt, Abfällen und abbrennen von Lagerfeuern kann teuer werden. Sind diese Feuer nicht mindestens beim Ordnungsamt der Stadt gemeldet, so muss der Verursacher die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr tragen.