Umweltministerium warnt vor Waldbrandgefahr
Während des Osterwochenendes erhöhte Vorsicht bei Waldbesuchen
Das Hessische Umweltministerium warnt aufgrund der weitgehend trockenen Witterung und der ansteigenden Temperaturen in den nächsten Tagen vor einer zunehmenden Brandgefahr in den Wäldern Hessens. Nach aktuellen Daten des Deutschen Wetterdienstes besteht in Hessen überwiegend mittlere Waldbrandgefahr. Über Ostern zeichnet sich vorübergehend vor allem in Südhessen lokal hohe Waldbrandgefahr ab.
Bevor im Frühjahr bei Sträuchern, Bäumen und Bodenvegetation frisches Grün stärker ausgetrieben ist, stellen vertrocknetes Reisig und Laub sowie Gras des Vorjahres auf den Waldböden ein potentiell leicht brennbares Material im Wald dar. Regional kommt in diesem Jahr noch unverwertbares Kronenrestholz und Reisigmaterial aus den zurückliegenden Sturmschäden, insbesondere aus 2018, hinzu. In diesem Jahr kam es in Hessen bislang zu etwa 10 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund 3,5 Hektar.
Das Umweltministerium bittet alle Besucherinnen und Besucher am Osterwochenende bei ihren Ausflügen und Aktivitäten im Wald, um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fahrzeugfenster geworfene Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucherinnen und -besucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. PKWs dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) oder die nächste Forstdienststelle zu informieren.
Meldung des Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 17.04.2019