Was tun wenn es brennt?
Haben Sie es mit einem Brandausbruch zu tun, bewahren Sie zunächst Ruhe. Sie sollten bei allen weiteren Schritten immer an ihren Eigenschutz denken. Bringen Sie sich nicht unnötig und fahrlässig selbst in Gefahr! Niemandem ist geholfen, wenn sie einen brennenden Toaster löschen konnten aber dann an den Folgen einer schweren Rauchgasvergiftung leiden. Grundsätzlich gilt die Devise: Das Retten oder Schützen von Menschenleben hat Priorität vor allen anderen Maßnahmen. Eine kleine Liste mit Empfehlungen finden Sie unter “Weitere Informationen”.
- Bewahren Sie Ruhe.
- Warnen Sie Personen, die sich in Gefahr befinden und davon vielleicht noch nichts mitbekommen haben.
- Bringen Sie sich in Sicherheit und verlassen Sie das Gebäude. Helfen Sie Kindern, mobilitätseingeschränkten oder älteren Menschen bei der Flucht. Nutzen Sie ausschließlich Treppen als Fluchtweg.
- Können Sie das Gebäude nicht mehr verlassen, da Rauch oder Flammen den Fluchtweg versperren, schließen Sie alle Türen zwischen sich und dem Rauch/ Brand!
- Wenn erforderlich können Sie Türritzen mit nassen Handtüchern abdichten.
- Öffnen Sie ein Fenster und machen Sie sich bemerkbar.
Sorgen Sie so früh wie möglich dafür, dass die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert wird. Die Retter brauchen etwas Zeit, bis sie am Einsatzort sind.
Wie kann ich Entstehungsbrände löschen?
Entstehungsbrände lassen sich mittels Feuerlöschern, Wasser oder auch Küchenutensilien löschen.
Sofern Sie einen Feuerlöscher im Haus haben, finden Sie eine einfache Bedienungsanleitung auf der Vorderseite. In der Regel müssen Sie einen Sicherungsstift aus einer Sicherheitsvorrichtung entfernen und anschließend ein Betätigungselement (Schlagknopf, Hebel, etc.) auslösen. Beachten Sie beim Einsatz von Feuerlöschern, dass das Löschmittel mit Druck aus dem Feuerlöscher entweicht. Gehen Sie also im ersten Moment nicht zu nah an den Brandherd.
Auch mit Löschdecken (über die Brandstelle legen) oder Feuerlöschdosen (wie ein Spray einsetzbar) können Entstehungsbrände wirksam bekämpft werden. Auch normale Decken (kein Polyester!), Deckel von Töpfen und Pfannen können zur Brandbekämpfung -vorzugsweise in der Küche- eingesetzt werden, beispielsweise bei brennenden Speisen oder Fetten auf dem Herd. Schalten Sie in diesem Fall aber auch alle Herdplatten aus.
Rauchmelder
Seit Dezember 2014 müssen in Hessen alle Gebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Für die Installation der Geräte ist der Eigentümer verantwortlich, der Betrieb muss durch den Mieter sichergestellt werden (Batteriekontrolle). Ist bei Brandausbruch kein Rauchmelder vorhanden, so müssen die Betroffenen mit erheblichen Problemen mit den Sachversicherungen rechnen, da diese dem Betroffenen auch eine Mitschuld durch Fahrlässigkeit anlasten können. Rauchmelder müssen in allen Räumen angebracht werden, in denen sich Menschen aufhalten und die als Fluchtweg dienen (Treppenräume). In Küchen und Bädern kann auf einen Rauchmelder verzichtet werden, da durch die Dampfentwicklung hier mit einer großen Fehlalarmquote gerechnet werden muss. Wichtig: Ein ausgelöster Heimrauchmelder alarmiert nicht automatisch die Feuerwehr, dies muss durch den Betroffenen, Nachbarn oder Personen vorgenommen werden, die Kenntnis von einem ausgelösten Rauchmelder erhalten. Rauchmelder, die etwa 1x in der Minute einen kurzen Piepton von sich geben, machen nur auf eine schwach werdende Batterie aufmerksam. Ausgelöste Rauchmelder geben einen schrillen Alarmton mit mind. 85dB von sich, dies entspricht in etwa der Lautstärke eines Drucklufthammers.
Brände mit elektrischen Geräten
Bei Bränden von elektrischen Geräten oder Anlagen sollten Sie grundsätzlich zuerst die Verbindung zum Stromnetz oder zu spannungsführenden Teilen trennen. Dies können Sie durch ziehen des Netzsteckers, Auslösen der Sicherung oder Trennen des Hauptschalters (meist im Keller) erreichen. Halten Sie grundsätzlich einen Abstand von mind. 1 Meter zum brennenden Objekt ein.
Kinder und Feuer
Feuer hat besonders auf Kinder eine magische Wirkung. Dies kann besonders dann gefährlich werden, wenn Kinder heimlich zündeln und dadurch oftmals zerstörerische Brände verursachen. Um das heimliche Zündeln schon von Anfang an zu verhindern, empfehlen wir, mit den Kindern gemeinsam ein Streichholz und auch eine Kerze zu entzünden. Sprechen Sie dabei mit ihrem Kind über die Gefahr, die von offenem Feuer ausgeht.
Grillen
Jährlich erleiden in Deutschland Menschen bei rund 4.000 Grillunfällen schwere Verletzungen. Die größte Gefahr geht dabei besonders von spielenden Kindern aus, die versehentlich den Grill umwerfen oder unbeabsichtigt mit heißen Gegenständen in Kontakt kommen. Kühlen sie die betroffenen Stellen schnellstmöglich mit kaltem Wasser und stellen Sie das Kind in einem solchen Fall unverzüglich im Krankenhaus vor, bzw. rufen Sie bei großen Verbrennungen unverzüglich den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112.
Auch brennbare Flüssigkeiten, die am Grill eingesetzt werden, führen jedes Jahr zu teilweise schwersten Brandverletzungen. Hier sind besonders Erwachsene betroffen, die Grillanzünder oder andere brennbare Lösungen oder Sprays einsetzen, um schneller die ersehnte Glut zu erhalten. Wir raten grundsätzlich davon ab, Flüssigkeiten oder Sprays für derartige Zwecke einzusetzen.
Kaminbrände
Kaminbrände sind besonders tückisch und gefährlich, deshalb sollten Sie sofort die Feuerwehr rufen, wenn Sie einen Kaminbrand feststellen. Sichere Anzeichen für einen solchen Kaminbrand sind Flammen, die aus dem Kamin schlagen, schwarzer Rauch, der mit hoher Strömungsgeschwindigkeit aus dem Kamin “schießt” und heiße Wände innerhalb des Hauses. Oftmals platzen oder reißen auch Steine des Kaminschlotes. Sehen Sie in einem solchen Fall unbedingt von Löschversuchen ab, da der Einsatz falscher Löschmittel gewaltige Schäden anrichten kann.
Nutzfeuer/ Verbrennen von Grünschnitt
Generell gilt: Innerhalb der Ortsbebauung ist das Abbrennen von Gartenabfällen oder sonstigen Gegenständen aufgrund der eintretenden Immission und Geruchsbelästigung nicht erlaubt!
Das Abbrennen von Baumschnitt oder Lagerfeuern müssen beim Ordnungsamt der Stadt Bruchköbel angezeigt werden. Wird die Feuerwehr zu einem unangemeldeten Nutzfeuer gerufen, werden dem Verursacher die anfallenden Kosten angelastet.